Tickets

All In-Festival Hardticket: 79 €

Im Ticketpreis sind enthalten:

  • 7% USt.
  • VVK-Gebühr
  • Parkplatzgebühr (PKW)
  • Zeltplatzgebühr
  • Aftershowparty

zzgl. 4€ Versandgebühr (Einschreiben mit Haftung und Sendungsverfolgung)

Für die Hardticketbestellung einfach das Bestellformular ausfüllen und eure Hard-Tickets für das Dark Im Park 2024 werden nach Zahlungseingang mit Rechnung noch Hause geliefert. Zahlungsinformationen erhaltet Ihr dann per E-Mail.

Für alle Ticketbesteller aus dem Stadtgebiet Erfurt bieten wir eine Frei-Haus-Lieferung an. Auch hier einfach das Kontaktformular ausfüllen und eure All In Festival Hardtickets werden nach Hause geliefert.

Hardticket Bestellformular:

DIP-WoMo/Wohnwagen Parkticket mit Plakette 15€ inkl. Gebühren zzgl. Versand

Tickets sind auf 50 Stück limitiert!

Zufahrt:  Sa. 08.06.2024 ca. 10:00 Uhr/Abfahrt: So. 09.06.2023 ca. 14:00 Uhr

Mehr Informationen gibt es auf:  www.darkimpark.de

Zahlungsinformationen erhaltet Ihr dann per E-Mail. Nach Zahlungseingang erfolgt der Versand des WoMo Tickets und der Parkplakette.

Wichtig! 

  • das Parken mit einem PKW ohne Wohnanhänger ist nicht gestattet
  • es sind keine Mobiltoiletten und Fäkalientanks vorhanden
  • es ist kein Strom und Wasseranschluss vorhanden
Dark Im Park Kinder und Jugendschutz mit Zeltplatz

Für alle Dark Im Park Besucher die mit ihrem Nachwuchs kommen wollen, sollten dies bitte berücksichtigen.
KINDER UNTER 6 JAHRE: LASST BABYS & KINDER UNTER 6 JAHREN BITTE ZU HAUSE!
Kinder unter 6 Jahren werden zum Veranstaltungsgelände und zum Campingplatz kein Einlass gewährt, auch nicht in Begleitung eines Personensorgeberechtigten.
KINDER UND JUGENDLICHE ZWISCHEN 6 UND 15 JAHRE: NUR MIT PAPA / MAMA ODER ERSATZELTERN MIT FEIERZETTEL (AUCH „MUTTIZETTEL“ ODER „PARTYZETTEL“ GENANNT).
Wir empfehlen, junge Kinder nicht auf das Festival mitzunehmen, da ein Musik-Festival für Kinder eine erhebliche Belastung (Lautstärke, etc.) darstellt. Die Teilnahme von Jugendlichen am Festival wird aufgrund des Personensorgerechts – unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes - von den Eltern bestimmt. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben die Eltern die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind (unter 18 Jahren) zu sorgen. Letztlich treffen die Eltern die Entscheidung über die Anreise und den Aufenthalt auf dem Festival. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich nur in Begleitung eines ihrer Personensorgeberechtigten oder mit schriftlicher Erlaubnis eines ihrer Personensorgeberechtigten („Feierzettel“), einer Kopie des Personalausweises des Personensorgeberechtigten und in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten im Veranstaltungsgelände aufhalten. Es gelten die Beschränkungen für die Ausgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke und für die Ausgabe von Tabakwaren und das Rauchen. Bei einer Jugendschutzkontrolle werden angetrunkene oder rauchende Kinder und Jugendliche nach Hause geschickt.

JUGENDLICHE IM ALTER VON 16 ODER 17 JAHRE: NUR MIT FEIERZETTEL (AUCH „MUTTIZETTEL“ ODER „PARTYZETTEL“ GENANNT) NACH 24:00 UHR FEIERN!
Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen sich nach 24:00 Uhr nur mit schriftlicher Erlaubnis ihrer Personensorgeberechtigten („Feier-Zettel“) auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten. Die Erlaubnis muss während der gesamten Dauer des Events vom Jugendlichen mitgeführt werden und bei eventuellen Kontrollen vorgezeigt werden. Mit der schriftlichen Erlaubnis ist eine Kopie des Personalausweises des Personensorgeberechtigten vorzulegen.

Muttizettel herunterladen
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